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Allgemeine Geschäftsbedingungen

StudioNo

stand 01.01.2025

## Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von STUDIONO

 

### 1. Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Noah Schmid / STUDIONO (nachfolgend in Kurzform «STUDIONO» genannt). Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages und werden vom Auftraggeber sowohl bei schriftlicher als auch mündlicher Auftragserteilung akzeptiert.

 

### 2. Schriftform

Abweichungen und Ergänzungen gegenüber dem Werkvertrag sowie den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien akzeptiert werden, um Gültigkeit zu erlangen.

 

## GRUNDSÄTZE

 

### 3. Leistungen von STUDIONO

STUDIONO erbringt innerhalb des Workflows eines Auftrags diverse gestalterische, organisatorische und administrative Leistungen.

 

### 4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis

STUDIONO verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Es verpflichtet sich, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

 

### 5. Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von STUDIONO geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) verbleiben bei STUDIONO. Der Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Zustimmung von STUDIONO nicht berechtigt, die betreffenden Werke zu verwenden oder Änderungen daran vorzunehmen. STUDIONO ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm zu bestimmenden Form zu kennzeichnen.

 

### 6. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang

Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung ergibt sich aus dem Zweck des Vertrages. Jegliche Nutzung außerhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten bedürfen einer separaten Vereinbarung.

 

### 7. Widerrechtliche Nutzung

Die unrechtmäßige Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von CHF 10'000. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

### 8. Gewährleistung

STUDIONO geht davon aus, dass der Auftraggeber die Berechtigung zur Nutzung aller ihm zur Verfügung gestellten Materialien besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet ausschließlich der Auftraggeber.

 

### 9. Externe Zulieferung

STUDIONO beauftragt auf Rechnung des Auftraggebers Leistungen Dritter, sofern diese für die Umsetzung des Projekts erforderlich sind. Der Auftraggeber haftet für die Rechnungen der externen Dienstleister.

 

### 10. Aufbewahrung von Unterlagen

STUDIONO bewahrt Auftragsunterlagen freiwillig für die Dauer eines Jahres auf. Längere Aufbewahrungsfristen sind schriftlich zu vereinbaren.

 

### 11. Belegexemplare

Von allen produzierten Arbeiten sind STUDIONO unaufgefordert zwei einwandfreie Belege zu überlassen. STUDIONO ist berechtigt, Auftragsarbeiten als Referenz und zu Werbezwecken zu nutzen.

 

### 12. Autorkorrekturen

Vom Auftraggeber verursachte Änderungen, die über die ursprüngliche Offerte hinausgehen, gelten als Autorkorrekturen und werden zusätzlich verrechnet.

 

### 13. Gut zum Druck

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Kontrolldokumente sorgfältig zu prüfen und mit einem «Gut zum Druck» (GzD) zu bestätigen.

 

### 14. Mängelrüge

Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Leistungen schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

 

## HONORAR

 

### 15. Auftragsvorbesprechung

Die erste Besprechung eines Gestaltungsauftrags ist in der Regel kostenfrei.

 

### 16. Richtofferte und Honorarabrechnung

Das Honorar richtet sich nach dem Zeitaufwand und den vereinbarten Stundenansätzen. Notwendiger Mehraufwand aufgrund geänderter Vorgaben wird rechtzeitig kommuniziert und separat verrechnet.

 

### 17. Reduktion oder Annullierung des Auftrags

Wird ein Auftrag reduziert oder annulliert, hat STUDIONO Anspruch auf:

- Verrechnung der bereits geleisteten Arbeit (pro rata temporis),

- Verrechnung der Unkosten und Vorleistungen Dritter,

- Schadensersatz für die durch die Annullierung entstandenen Nachteile.

 

STUDIONO ist berechtigt, die bis dahin geleistete Arbeit anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte verbleiben in diesem Fall bei STUDIONO.

 

### 18. Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt gemäß Offerte und tatsächlichem Leistungsumfang.

 

### 19. Zahlungsbestimmungen

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei längeren Projekten können Akontozahlungen verlangt werden.

 

### 20. Honorarstreitigkeiten

Zur Klärung von Honorarstreitigkeiten kann die Rechtsberatung der Swiss Design Association (SDA) beigezogen werden.

 

## RECHTLICHES

 

### 21. Anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und STUDIONO unterstehen dem schweizerischen Recht. Soweit nichts anderes geregelt ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 394 ff.).

 

### 22. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die einschlägige gesetzliche Bestimmung in Kraft.

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